Beurteilungen von Abweichungen vom Bausoll im Abgleich zur vereinbarten Beschaffenheit oder den Regeln der Technik.

 

· Ebenheit von Bauteiloberflächen (Fußböden, Estriche, Wänden...)

 

· Beurteilung von Sichtflächen (Putzflächen, Malerarbeiten...)

 

· Klassifizierung und Ursachfeststellung von Rissen

 

· Aufmaß von Wohn- und Nutzflächen, Bauteilmaßen

 

 

Toleranzen

Harms Geissler .  Architekt  .  Dipl.-Ing  .  M.Eng

Sachverständiger für Bauschäden und Instandsetzungsplanung

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